Der Mensch des 21. Jahrhunderts hinterlässt eine fast unüberschaubare
Anzahl von Spuren in der digitalen Welt. Das hat es in der Vergangenheit nicht gegeben.
Früher gab es vielleicht Mal mal ein paar Zeitungsausschnitte. Zeitungen werden nicht nachgedruckt,
sind vergänglich.
Im Internetzeitalter hat sich das vollständig geändert. Internetinhalte haben keine Halbwertszeit, verrotten nicht.
Ein postmortales Persönlichkeitsrecht gibt es nicht. Das heißt: Ehrverletzende Veröffentlichung eventueller peinlicher Daten sind nicht per Gesetz geschützt. Alle Rechte enden mit dem Tod.
Rechte an immateriellen Gütern aus dem Internet gehen zwar auch auf die Erben über, sie müssen aber erst mal davon wissen. Beugen Sie vor!
E-Mail-Accounts, Online-Postfächer, Mitgliedschaften und Konten bei Auktionshäusern, PayPal, auch Musiksammlungen bei iTunes und natürlich Anmeldungen in sozialen Netzwerken, wie Facebook und Twitter.
Konten bei Banken und Versicherungen.
Nur bei Personen, die überhaupt keinen Zugang zum Internet hatten ist unser Dienst überflüssig.
Normalerweise wird der Bestatter unsere Dienstleistung anbieten. Sie können uns aber direkt ansprechen, falls die Bestattungsformalitäten schon abgeschlossen sind. Wir erstellen für Sie ein individuelles Angebot.
Wir sichern Ihnen absolute Geheimhaltung und Vertraulichkeit schriftlich zu.